Name und Sitz:
Unter dem Namen Samariterverein Meiringen besteht ein Verein im Sinne der Art. 60 ff ZBG mit Sitz in Meiringen. Er wurde im Jahr 1894 gegründet.
Zweck:
1 Der Verein bezweckt die Förderung des Samariterwesens und die Erfüllung humanitärer Aufgaben
im Sinne des Rotkreuzgedankens.
2 Er anerkennt die Grundsätze des Roten Kreuzes, wie sie in den Statuten der Internationalen
Bewegung des Roten Kreuzes und des roten Halbmondes von 1986 festgehalten sind.
Sie lauten: Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit,
Universalität.
3 Der Verein entfaltet die im Leitbild des Schweizerischen Samariterbundes SSB den
Samaritervereinen zugeordneten Tätigkeiten und kann darüber hinaus alles unternehmen, was
der Erfüllung des Vereinszweckes dient. Er beschränkt seine Tätigkeit ausser im Fall besonderer
Abmachungen oder akuter Notlagen auf sein geographisches Einzugsgebiet.
1 Der Verein ist Mitglied des Regionalverbandes Oberland (RVOB), des Kantonalverbandes
Bernischer Samaritervereine (KBS) und damit Angehöriger von "Samariter Schweiz"
2 Er anerkennt die Statuten, Reglemente und Beschlüsse der zuständigen Organe des
Regionalverbandes, des KBS und von "Samariter Schweiz"
Samariterverein Meiringen
3860 Meiringen