
Statuten
des Samaritervereins Meiringen
Allgemeines und Zweck des Vereins:
Name und Sitz:
Unter dem Namen Samariterverein Meiringen besteht ein Verein im Sinne der Art. 60 ff ZBG mit Sitz in Meiringen.
Er wurde im Jahr 1894 gegründet.
Zweck:
1 Der Verein bezweckt die Förderung des Samariterwesens und die Erfüllung humanitärer Aufgaben im Sinne des
Rotkreuzgedankens.
2 Er anerkennt die Grundsätze des Roten Kreuzes, wie sie in den Statuten der Internationalen Bewegung des
Roten Kreuzes und des roten Halbmondes von 1986 festgehalten sind.
Sie lauten: Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit, Universalität.
3 Der Verein entfaltet die im Leitbild des Schweizerischen Samariterbundes SSB den Samaritervereinen
zugeordneten Tätigkeiten und kann darüber hinaus alles unternehmen, was der Erfüllung des
Vereinszweckes dient.
Er beschränkt seine Tätigkeit ausser im Fall besonderer Abmachungen oder akuter Notlagen auf sein
geographisches Einzugsgebiet.
Regionalverband, KBS und SSB:
1 Der Verein ist Mitglied des Regionalverbandes Oberland (RVOB), des Kantonalverbandes Bernischer
Samaritervereine (KBS) und damit Angehöriger des Schweizerischen Samariterbundes (SSB).
2 Er anerkennt die Statuten, Reglemente und Beschlüsse der zuständigen Organe des Regionalverbandes,
des KBS und des SSB.
Hier können Sie die kompletten Statuten des Samaritervereins Meiringen herunterladen: